Öffentlichkeitsbeteiligung vor Einführung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Gemäß § 22 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 ArchIngG M-V i. V. m. § 5a Absatz 2 der Berufs- und Hauptsatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Architektenkammer M-V bei der Einführung und Änderung von Satzungen, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die Entwürfe vor der Beschlussfassung der Vertreterversammlung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme auf ihrer Internetseite.

Dies betrifft solche Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Architektenkammer entsprechend der Anlage 2 zu § 22 Absatz 2 Satz 2 ArchIng M-V (Kriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) erforderlich machen.

Kammermitglieder und andere Interessensträger haben während der Zeit der Veröffentlichung die Möglichkeit, per E-Mail oder postalisch ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der o. g. Richtlinie von Relevanz sind. Eingehende Stellungnahmen fließen in den Entscheidungsprozess der Vertreterversammlung ein.

Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

oder

info@ak-mv.de