Mitglied der Architektenkammer werden
Ihre Vorteile
- Sie sind berechtigt, die Ihrer Fachrichtung entsprechenden geschützten Titel (Architektin, Stadtplaner etc.) zu tragen.
- Als Hochbau- oder Innenarchitekt:in sind Sie bauvorlageberchtigt.
- Sie sind wahlberechtigt, können sich selbst zur Wahl stellen oder in Arbeitsgruppen und Kammergruppe engagieren und aktiv einbringen.
- Sie stärken Ihre berufspolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene.
- Sie sind Teil eines Netzwerks – vor Ort über Ihre Kammergruppe, aber auch überregional durch Veranstaltungen der Kammer.
- Neben der Website können Sie via unsere Newsletter / Rundmails und das viermal im Jahr erscheinende Deutsche Architekt:innenblatt gut informiert bleiben.
- Sie können von der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer profitieren – zum Beispiel indem Sie Ihre Projekte zum Tag der Architektur präsentieren.
- Als Kammermitglied sind Sie (in der Regel) auch Mitglied im Versorgungswerk – einer von der staatlichen Rente unabhängigen berufsständischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beantragung der Mitgliedschaft
Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (siehe unten)
- Tätigkeitsbescheinigung für Architektur bzw. Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (siehe unten)
- Erklärung zur Einhaltung der Berufspflicht (nur bei den Tätigkeitsarten angestellt und im öffentlichen Dienst erforderlich, siehe unten)
- Polizeiliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- sämtliche Nachweise (siehe Ausfüllhilfen)
Downloads
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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste pdf; 0.26 MB; nicht barrierefrei
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Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste pdf; 0.26 MB; nicht barrierefrei
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Beispiel einer Tätigkeitsbescheinigung für Architektur pdf; 0.04 MB; nicht barrierefrei
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Beispiel einer Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung pdf; 0.04 MB; nicht barrierefrei
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Erklärung zur Einhaltung der Berufspflicht pdf; 0.08 MB; nicht barrierefrei
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Eintragung in die Architektenliste bzw. in die Stadtplanerliste pdf; 0.08 MB; nicht barrierefrei
Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für die Eintragung sind in § 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Bitte beachten Sie auch die Berufs- und Hauptsatzung, die Fortbildungssatzung, die Beitragssatzung sowie die Gebührensatzung der Architektenkammer M-V.
ArchIngG M-V und alle Satzungen auf der Seite Rechtsgrundlagen
Downloads
Kontakt
Sabrina Reichelt
Mitgliederverwaltung und Finanzen
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
T: 0385 59079-12
s.reichelt@ak-mv.de
Beratungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Wir sind für Sie telefonisch zu folgenden Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V erreichbar:
Vorübergehend im August und September 2026
Montag - Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung
Zur Zahlungen erforderlicher Gebühren, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank AG
IBAN
DE36 1203 0000 1015 7968 71
BIC
BYLADEM1001
SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat
Für die Zahlung von Kammerbeiträgen können Sie der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftverfahren werden fällige Beiträge bequem und fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte verwenden Sie das folgende Formular:
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