Mitglied der Architektenkammer werden

Ihre Vorteile

  • Sie sind berechtigt, die Ihrer Fachrichtung entsprechenden geschützten Titel (Architektin, Stadtplaner etc.) zu tragen.
  • Als Hochbau- oder Innenarchitekt:in sind Sie bauvorlageberchtigt.
  • Sie sind wahlberechtigt, können sich selbst zur Wahl stellen oder in Arbeitsgruppen und Kammergruppe engagieren und aktiv einbringen.
  • Sie stärken Ihre berufspolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene.
  • Sie sind Teil eines Netzwerks – vor Ort über Ihre Kammergruppe, aber auch überregional durch Veranstaltungen der Kammer.
  • Neben der Website können Sie via unsere Newsletter / Rundmails und das viermal im Jahr erscheinende Deutsche Architekt:innenblatt gut informiert bleiben.
  • Sie können von der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer profitieren – zum Beispiel indem Sie Ihre Projekte zum Tag der Architektur präsentieren.
  • Als Kammermitglied sind Sie (in der Regel) auch Mitglied im Versorgungswerk – einer von der staatlichen Rente unabhängigen berufsständischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beantragung der Mitgliedschaft

Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (siehe unten)
  • Tätigkeitsbescheinigung für Architektur bzw. Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (siehe unten)
  • Erklärung zur Einhaltung der Berufspflicht (nur bei den Tätigkeitsarten angestellt und im öffentlichen Dienst erforderlich, siehe unten)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • sämtliche Nachweise (siehe Ausfüllhilfen)

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Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für die Eintragung sind in § 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Bitte beachten Sie auch die Berufs- und Hauptsatzung, die Fortbildungssatzung, die Beitragssatzung sowie die Gebührensatzung der Architektenkammer M-V.

ArchIngG M-V und alle Satzungen auf der Seite Rechtsgrundlagen

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Kontakt

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Sabrina Reichelt
Mitgliederverwaltung und Finanzen
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
T: 0385 59079-12
s.reichelt@ak-mv.de

Beratungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Wir sind für Sie telefonisch zu folgenden Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V erreichbar:

Vorübergehend im August und September 2026

Montag - Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Bankverbindung

Zur Zahlungen erforderlicher Gebühren, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Deutsche Kreditbank AG

IBAN
DE36 1203 0000 1015 7968 71

BIC
BYLADEM1001

SEPA-Lastschriftmandat

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat
Für die Zahlung von Kammerbeiträgen können Sie der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftverfahren werden fällige Beiträge bequem und fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte verwenden Sie das folgende Formular:

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