Erklärung zur Barrierefreiheit von architektenkammer-mv.de

Stand: 30.07.2026

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter oben genannter Domain von der Architektenkammer Meckenburg-Vorpommern betriebene Website und die internen Bereiche (Mitgliederbereich, Bereich für die Einreichung zum Studienpreis).

Als Körperschaft öffentlichen Rechts sind wir bemüht, unsere Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit

  • das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) vom 10. Juli 2006, zu finden auf landesrecht-mv.de sowie
  • die Verordnung über barrierefreie Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V) vom 14. Dezember 2020, ebenfalls auf landesrecht-mv.de zu finden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website und die internen Bereiche enthalten bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.

Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.

Website

Die Website ist größtenteils barrierefrei zugänglich. Die Prüfung erfolgte im Mai 2026 an Hand folgender Prüfwerkzeuge:

  • W3C Markup Validation Service
  • Programm „Colour Contrast Analyser“ für Windows und MacOS
  • Erweiterung „Visual ARIA“ für Chrome und Firefox
  • Erweiterung „WAVE Evaluation Tool“ für Chrome und Firefox
  • Erweiterung „HeadingsMap“ für Firefox

Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft vor allem:

  • Downloads wie PDF und Worddokumente
  • Text-Alternativen für Bilder und Videos
  • Abkürzungen und Linktexte

Interne Bereiche

Unsere internen Bereiche erfüllen noch nicht alle Anforderungen der oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Dies betrifft insbesondere:

  • Bedienbarkeit per Tastatur
  • Rückmeldungen nach Formulareingaben

Barrieren melden: Kontakt bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Wenn Sie eine Rückmeldung zu bestehenden Barrieren haben oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns über Ihr Feedback, versuchen, Probleme so schnell wie möglich zu beheben und helfen Ihnen gerne weiter.

Zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V wenden.

Die Überwachungsstelle ist beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung angesiedelt. Es hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Überwachungsstelle

Telefon: 0385 588193-46
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de