Mitglied werden — Ihr Weg in die Architektenkammer
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Kammer sind im Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt.
Die Eintragung erfolgt in eine der folgenden Listen – je nachdem, wo Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn gerade stehen und wo Sie studiert haben. Aber auch ganz ohne Studium ist eine Mitgliedschaft – unter bestimmten Bedingungen – möglich.
Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss.
Verzeichnis der Juniormitglieder
Schon als Absolvent:in der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie als stimmberechtigtes und wahlberechtiges Juniormitglied gut vernetzt in den Beruf starten und erste Vorteile genießen.
Architektenliste bzw. Stadtplanerliste (Pflichtmitgliedschaft)
Sie haben ein Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen und sind mindestens zwei Jahre lang in der entsprechenden Fachrichtung tätig gewesen? Dann können Sie Kammermitglied werden — und von allen Vorteilen profitieren.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Sie haben einen Studienabschluss in Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung im Ausland erworben und möchten diesen anerkennen lassen?
Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse.
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Anerkennung berufspraktischer Tätigkeit anstelle eines Studienabschlusses
Wenn Sie bei eingetragenen Architekt:innen oder Stadtplaner:innen in einer der Architekturfachrichtungen oder in der Stadtplanung mindestens zehn Jahre praktisch tätig waren und dies sowie die „berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse“ im Rahmen einer Prüfung nachweisen, können Sie Mitglied der Architektenkammer werden.
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Weitere Listen und Verzeichnisse
Die Architektenkammer M-V führt weitere Listen und Verzeichnisse:
- Gesellschaftsverzeichnis
- Verzeichnis auswärtiger Dienstleistender
- Liste der Brandschutzplanerinnen und Brandschutzplaner
- Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner
Die Eintragung in diese Listen und Verzeichnisse führt nicht zu einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.