Ehrenausschuss
Über dieses Gremium
Der Ehrenausschuss führt auf Antrag Ehrenverfahren gegen Mitglieder der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern durch, wenn der Verdacht besteht, dass diese sich in ihrer Berufsausübung berufsunwürdig verhalten haben.
Ein Ehrenverfahren kann gemäß § 33 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) eingeleitet werden, wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die in § 29 des Gesetzes festgelegten Berufspflichten verstoßen hat.
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Ehrenausschusses ist in § 32 ArchIngG M-V geregelt.
- 1 Vorsitzende/r
- 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r
- mehrere Beisitzende
Sitzungen
nach Bedarf
Zuständigkeit in der Geschäftsstelle
Sekretariat und Fortbildungen T: 0385 59079-0
info@ak-mv.de
Mitglieder der Legislatur 2021–2026
Vorsitzender
Michael Krug
Stellvertretende Vorsitzende
RAin Ilka Ziehms
Weitere Mitglieder
-
Architektin Dipl.-Ing. ArchitektDiana Albert Rostock
angestellt -
Architektin Dipl.-Ing.Marija Andersson Neustrelitz
freischaffend tätig -
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH)Matthias Proske Schwerin
freischaffend tätig -
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH)Rajko Radbruch Röbel/Müritz
im öffentlichen Dienst / beamtet -
Architektin Dipl.-Ing.Ines Yitnagashaw Greifswald
freischaffend tätig