Eintragungsausschuss

Über dieses Gremium

Der Eintragungsausschuss entscheidet unabhängig darüber, wer in die Architekten- und Stadtplanerliste, die Listen der Tragwerks- und Brandschutzplaner sowie in die Verzeichnisse der Berufsgesellschaften aufgenommen oder daraus gelöscht wird. Grundlage ist § 27 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V).

In § 4 und § 4a des ArchIngG M-V sind die Voraussetzungen für die Eintragung geregelt.

Zusammensetzung

  • 1 Vorsitzende/r
  • 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • mehrere Beisitzende

Sitzungen

ca. fünf Mal pro Jahr

Zuständigkeit in der Geschäftsstelle

Sabrina Reichelt
Mitgliederverwaltung und Finanzen
T: 0385 59079-12
s.reichelt@ak-mv.de