Schlichtungsausschuss

Über dieses Gremium

Der Schlichtungsausschuss bemüht sich um die gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung ergeben. Dies betrifft Konflikte zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie zwischen Kammermitgliedern und Dritten.

Die Durchführung von Schlichtungsverfahren sowie die Zusammensetzung des Schlichtungsausschusses sind in § 28 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt.

Zusammensetzung

  • 1 Vorsitzende/r
  • 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • mehrere Beisitzende

Sitzungen

nach Bedarf

Zuständigkeit in der Geschäftsstelle

Nadine Lange
Sekretariat und Fortbildungen
T: 0385 59079-0
info@ak-mv.de