Schlichtungsausschuss
Über dieses Gremium
Der Schlichtungsausschuss bemüht sich um die gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung ergeben. Dies betrifft Konflikte zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie zwischen Kammermitgliedern und Dritten.
Die Durchführung von Schlichtungsverfahren sowie die Zusammensetzung des Schlichtungsausschusses sind in § 28 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt.
Zusammensetzung
- 1 Vorsitzende/r
- 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r
- mehrere Beisitzende
Sitzungen
nach Bedarf
Zuständigkeit in der Geschäftsstelle
Sekretariat und Fortbildungen
T: 0385 59079-0
info@ak-mv.de
Mitglieder der Legislatur 2021–2026
Vorsitzender
RA Björn Schugardt
Stellvertretender Vorsitzender
RA Holger Saubert
Weitere Mitglieder
-
Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin M. Sc.Judith Isenberg Rostock
im öffentlichen Dienst / beamtet -
Architekt Dipl.-Ing.Matthias Leifels Schwerin
freischaffend tätig -
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH)Matthias Proske Schwerin
freischaffend tätig -
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH)Rajko Radbruch Röbel/Müritz
im öffentlichen Dienst / beamtet -
Architektin Dipl.-Ing.Ines Yitnagashaw Greifswald
freischaffend tätig