Auslobung: Landesbaupreis M-V 2012
Zum achten Mal im Turnus von zwei Jahren wird 2012 der Landesbaupreis ausgelobt.
AuslobungLandesbaupreis Mecklenburg-Vorpommern 2012
1. PräambelMit dem Landesbaupreis sollen herausragende Bauwerke in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt werden. Der Landesbaupreis wird in den Kategorien „Bausumme bis 500.000 €“ und „Bausumme ab 500.000 €“ ausgelobt (Nettobausumme). Ausgezeichnet werden alle am Bau beteiligten Architektur- und Ingenieurbüros mit dem Bauherren gemeinsam.
Der Landesbaupreis wird alle zwei Jahre verliehen.
2. AusloberAuslober des Landesbaupreises sind gemeinschaftlich das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
3. TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure, die an der Planung und Betreuung eines Bauvorhabens in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, das in den Jahren 2006 bis 2011 fertig gestellt wurde. Bauwerke, die bereits zu den Landesbaupreisen Mecklenburg-Vorpommern 2008 oder 2010 eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. BewertungsgegenstandIm Jahre 2012 wollen die Auslober beispielhafte Projekte beim Neubau und beim Bauen im Bestand würdigen. Diese müssen unter nachhaltigen Gesichtspunkten in ästhetischer, funktionaler, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht hohen Qualitätsansprüchen genügen. Die Bestandsaufnahme des im Land Mecklenburg-Vorpommern Geleisteten soll vor allem die Zusammenarbeit von Planern und Bauherren würdigen, die zu hervorragenden Ergebnissen geführt hat.
5. Bewertungskriterien• Impulswirkung des Projektes, Beitrag zur Aufwertung des unmittelbaren Umfeldes
• Richtungsweisende Lösungen der funktionalen und strukturellen Einbindung in das städtebauliche und landschaftliche Umfeld
• Städtebauliche, architektonische und/oder landschaftsarchitektonische Qualität, innovative Ingenieurleistungen
• Innovative und nachhaltige Ansätze (z. B. zur Überwindung von Barrieren, zum Wohnen, zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, für eine kulturelle, soziale oder ökologische Erneuerung, Energieeffizienz)
• Bauherrenmodelle, Bürgerbeteiligung und neue Kooperationsformen
6. Einzureichende UnterlagenNachstehend aufgeführte Unterlagen sind zusammen mit dem ausgefüllten
Bewerbungsformular (Anlage auch als PDF-Datei erhältlich unter
www.landesbaupreis-mv.de oder auch unter
www.ak-mv.de,
www.ingenieurkammer-mv.de und
www.wm.mv-regierung.de) einzureichen:
(1) Allgemeine Angaben - ein DIN-A4-Blatt
- Name und Anschrift aller Verfasserinnen/Verfasser der eingereichten Unterlagen unter Beachtung der Ziffer 1 Satz 3.
- Informationen zum Bauwerk (Neubau, Sanierung etc.)
- Bezeichnung des Bauwerkes
- Ort und Lage des Bauwerkes
- Name und Anschrift des Bauherren, der/s Architektin/ Architekten, der/s Ingenieurin/ Ingenieurs und der Fachplanerinnen/ Fachplaner
- Planungszeitraum, Baubeginn, Fertigstellungstermin
- Angaben zu den Baukosten (Brutto und Netto)
- Angaben zu den Flächen und umbautem Raum (BGF-BRI)
(2) Dokumentation - max. zwei DIN-A1-Blätter (stehendes Format)
Maßstäbe sind objektbezogen vom Verfasser selbst zu wählen.
- Lageplan
- ausgewählte Grundrisse
- Schnitte, Ansichten
- Details und Skizzen
- mindestens zwei Fotos
Zusätzlich sind für eine Veröffentlichung unter Übertragung des Rechtes auf Veröffentlichungen mit dem Formblatt einzureichen:
- von den Hauptplänen reproduktionsfähige Verkleinerungen und digitale Planunterlagen (Format: PDF, JPEG, TIFF) und
- fünf Objektfotos A5 im digitalen Format (JPEG, TIFF).
(3) Erläuterungsbericht - max. zwei DIN-A4 Blätter - mit Aussagen zur Nachhaltigkeit
(u. a. Barrierefreiheit und Energieeffizienz)
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. RechteDie Auslober werden von den Teilnehmern berechtigt,
• die der Bewerbung beigefügten Texte, digitalen Bilder und Fotografien elektronisch zu speichern und
• diese Texte, Bilder und Fotografien auf der Internetseite des Landesbaupreises Mecklenburg- Vorpommern sowie auf den Seiten der Auslober für einen unbefristeten Zeitraum einzustellen und
• sie in Broschüren, die den Landesbaupreis Mecklenburg-Vorpommern ganz oder teilweise zum Inhalt haben, zu verwenden.
Die Teilnehmer versichern, dass
• sie entweder im Besitz der uneingeschränkten Urheberrechte bezüglich sämtlicher eingereichter Unterlagen, Bilder und Fotos sind oder
• die Genehmigung erhalten haben, sie zu veröffentlichen, und
• dass durch die Teilnahme und die Veröffentlichung der Ergebnisse keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Bauherr und der Eigentümer müssen mit der Veröffentlichung des dargestellten Objektes im Internet und in Broschüren einverstanden sein.
8. PreisgerichtDurch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern benannte
Fachpreisrichterinnen/-richter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter:Fachpreisrichterinnen/-richterProf. Dr. sc. techn. ETH Michael Koch
Dipl.-Ing.’in Verena von Beckerath
Architekt MAA Per Pedersen
Stellvertreterinnen/Stellvertreter
Dr. Meinhard Michael
Zwei weitere Stellvertreterinnen/Stellvertreter werden nachträglich benannt.
[Dipl.-Ing. Tim Heide]
Durch die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern benannte
Fachpreisrichterinnen/-richter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter:Fachpreisrichterinnen/-richterDipl.-Ing. Rolf Schmidt
Dipl.-Ing.’in Jeannette Heinrich
Dr.-Ing. Bernd Rethmeier
Stellvertreterinnen/Stellvertreter
Dipl.-Ing.’in Sylvia Grambauer
Dipl.-Ing. Peter Kingerske
Dipl.-Ing. Norbert Schumacher
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern benannte Sachpreisrichterinnen/-richter und deren
Stellvertreterinnen/Stellvertreter:Sachpreisrichterinnen/-richterBD’in Ute Kühne
MR Wolfhard Walsemann
Dr. Wolfram Friedersdorff
Stellvertreterinnen//Stellvertreter
VA Egon Harder
ORR’in Ulrike Jahn-Riedel
OAR’in Ansvera Scharenberg
Je ein von der Architektenkammer und der Ingenieurkammer benannter stellvertretende/r Fachpreisrichterin/-richter ist bei der Preisgerichtssitzung ständig anwesend.
9. PreiseLandesbaupreis in beiden Kategorien: je 4.000 €
Belobigungen: gesamt 2.000 €
Anerkennungen: ohne Preisgeld
Gegebenenfalls können Sonderpreise vom Preisgericht ausgesprochen werden. Die Zahl der Prämierungen obliegt der Entscheidung des Preisgerichtes.
10. TermineBekanntgabe: 2. Januar 2012
Einreichen der Unterlagen: bis 30. April 2012
Preisgerichtssitzung: 27. bis 29. Juni 2012
Preisverleihung: 8. November 2012
Die Preisverleihung erfolgt anlässlich einer Festveranstaltung durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, den Präsidenten der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und den Präsidenten der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern im Pommerschen Landesmuseum in Greifswald.
Die prämierten Arbeiten werden in einer Ausstellung gezeigt.
11. Betreuung des Verfahrens/ Einreichen und Rückgabe der UnterlagenDie Unterlagen gemäß Punkt 6 sind einzureichen bei:
Planungsgruppe GeburtigFischerstraße 1218311 Ribnitz DamgartenTel.: 03821/89050Fax: 03821/890511E-Mail: nord@pg-geburtig.de