Bekanntmachungen zum Versorgungswerk Versorgungswerk

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat am 17. September 2025 Änderungen der Satzung beschlossen.

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Diese Beschlüsse wurden von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), im Einvernehmen mit weiteren beteiligten Ministerien und Aufsichtsbehörden genehmigt. Die beschlossenen und ausgefertigten Satzungsänderungen werden nachfolgend bekannt gemacht.

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ist dem Versorgungswerk Sachsen der Architektenkammer Sachsen angeschlossen und informiert seine Mitglieder auf der Seite Versorgungswerk.

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News veröffentlicht am: 18.12.2025