Vertreterversammlung
Das höchste Entscheidungsorgan der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ist die Vertreterversammlung, die alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Architektenkammer M-V gewählt wird. Zweimal im Jahr beraten die Mitglieder der Vertreterversammlung in einer Versammlung über die Arbeit der Architektenkammer, über Verordnungen, Satzungen und andere berufspolitische Belange und fassen entsprechende Beschlüsse.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung definiert das Architekten- und Ingenieurgesetz in § 20.
Mitglieder der Vertreterversammlung
5. Legislaturperiode (2018 - 2023)