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Struktur der Architektenkammer M-V

Die Organe der Architektenkammer sind
die Vertreterversammlung, als das höchste Organ,
der Vorstand.

Den Organen der Architektenkammer können nur Mitglieder der Architektenkammer M-V angehören.
Die Ausübung der Tätigkeit in einem Organ der Architektenkammer erfolgt ehrenamtlich.

Die Architektenkammer kann neben den Organen Ausschüsse bilden, die der Erfüllung von Aufgaben der Architektenkammer dienen. Die folgenden ehrenamtlichen Ausschüsse bearbeiten die jeweiligen Themenbereiche:
Eintragungsausschuss
Ehrenausschuss
Schlichtungsausschuss
Wettbewerbsausschuss
Ausschuss für Sachverständigenwesen und Fortbildung
Ausschuss Vergabe
Ausschuss Nachwuchs

Die vier festangestellten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V:
Geschäftsstelle

In den verschiedenen Regionen des Landes sind Architekten öffentlichkeitswirksam in mehreren Kammergruppen tätig:
Kammergruppen

Für Rechtsfragen der Architektenkammer ist die Geschäftsführerin zuständig:
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Aufsichtsbehörde

Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer und das Versorgungswerk führt das für das Bauberufsrecht zuständige
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V.