Eintragung und Mitgliedschaft
Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der  Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Architekten- oder  Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen  dürfen?
Sie möchten in der Liste der auswärtigen Berufsangehörigen geführt werden?
Ihre  Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im  Namen der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis  eingetragen werden? 
Auf diesen Seiten finden Sie die Antragsformulare, die wichtigsten Hinweise und die aktuellen Rechtsvorschriften.
			Architekten- und Stadtplanerliste
					Beantragung der Eintragung 
 in die Architekten- und Stadtplanerliste § 4 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen für die Eintragung in die Architekten- und die Stadtplanerliste
Die Antragsformulare finden Sie unter
		 
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			Gesellschaftsverzeichnis
					Beantragung der Eintragung in das
Gesellschaftsverzeichnis§§ 13 und 14 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaften
Auswärtige Gesellschaften
Das Antragsformular finden Sie hier
		 
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			Liste der Brandschutzplaner
					Beantragung der Eintragung in die Liste der
Brandschutzplaner§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)
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			Liste der Tragwerksplaner
					Beantragung der Eintragung in die Liste der
Tragwerksplaner§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)
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			Juniormitgliedschaft
					Beantragung der Eintragung als Juniormitglied
§ 15 Absatz 1 Satz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V), Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten von Juniormitgliedern
Das Antragsformular finden Sie unter
		 
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			Antrag auf Löschung aus Listen und Verzeichnissen
					Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 kann Ihre Eintragung aus den Listen und / oder Verzeichnisssen auf Antrag gelöscht werden.
Das Formular finden Sie hier:
		
 
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			Ausländische Architekturabschlüsse
					Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
		 
		
	
	
	
 Feststellung der berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren
Prüfungsrichtlinie zur Feststellung der berufserforderlichen  theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren in die  Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß  § 4 Absatz 5  Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Prüfungsrichtlinie zum Download