Kontakt

Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail:

Liste der Brandschutzplaner

Beantragung der Eintragung in die Liste der
Brandschutzplaner

§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)

Das Antragsformular finden Sie unter

Über die Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.


1. In die Architektenliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Architekten
mit einem erfolgreichen Abschluss eines Brandschutzplanerlehrgangs, die die nach der Landesbauordnung M-V § 66 Abs. 2 vorgeschriebenen „erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz" vermitteln, können in die Liste der Brandschutzplaner auf Antrag eingetragen werden.

Als Nachweis ist eine beglaubigte Kopie des Lehrgangszertifikates einzureichen.

Hat ein Antragsteller nicht den Brandschutzplanerlehrgang absolviert, der von der Architektenkammer und Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern konzipiert wurde, sondern an einer Fortbildungseinrichtung anderer Kammern, Universitäten, Hochschulen oder freien Trägern teilgenommen, sind als Nachweis eine beglaubigte Kopie des Zertifikates und die Lehrinhalte des absolvierten Lehrgangs mit einzureichen.

Eintragungsgebühr: 110,00 Euro


2. Architekten anderer Länderkammern, die in eine Brandschutzplanerliste ihrer Kammer eingetragen sind, die eine Berechtigung für die Planung der Gebäudeklasse 4 beinhaltet, können auf Antrag in die Brandschutzplanerliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.

Als Nachweis einzureichen ist eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Heimatkammer aus der hervorgeht, dass der Antragsteller in die dortige Liste der Brandschutzplaner eingetragen ist.

Eintragungsgebühr: 110,00 Euro


3. Antragsteller ohne Zertifikat ihrer Befähigung
sind auf Antrag in die Brandschutzplanerliste einzutragen, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben. Dazu sind fünf eigene, bereits behördlich geprüfte Arbeiten aus den fünf letzten Jahren (Brandschutznachweise, die dem Umfang nach der Gebäudeklasse 4 entsprechen) mit dem Antrag auf Eintragung in die Brandschutzplanerliste vorzulegen.

Eintragungsgebühr: 310,00 Euro

 
Nach Eingang ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid.

Die Gebühr ist in voller Höhe als Vorschuss zu entrichten.

 
zurück

Ansprechpartnerin

Architektenkammer
Mecklenburg-Vorpommern
Mitgliederverwaltung
und Finanzen

Sabrina Urbschat
Tel. 0385 59079-12
s.urbschat@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Mo-Fr  08:00-13:30 Uhr

Kammerbeitrag

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

ArchIngG M-V

Das Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Die gesetzliche Grundlage für die Eintragung in die Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bildet das Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern:
ArchIngG M-V

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE36 1203 0000 1015 7968 71
BIC: BYLADEM1001