Kontakt

Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail:

Hinweise zum Urheberrecht: Fotografieren und fotografieren lassen

04-2019
Worauf Architekten im Umgang mit Fotos achten sollten:
Architekten beschäftigen sich häufig mit der Frage, ob und inwieweit ein von ihnen geplantes Bauwerk bzw. die zugrunde liegende Planung urheberrrechtlich geschützt sind und welche Ansprüche aus dem Urhebererrchtsgesetz (UrhG) für Planer bestehen.

Berührungen zum Urheberrecht ergeben sich in der Berufspraxis, aber auch an anderen Stellen: So sind Architekten regelmäßig auf qualitätsvolle Architekturfotografie angewiesen, wenn Sie Ihre Referenzen mit Fotos werblich darstellen wollen.
Wesentliche Punkte sind dabei zu beachten - einen aufschlussreichen Aufsatz hat der Syndikusrechtsanwalt Martin Leuschner der AK Niedersachsen verfasst, den wir Ihnen gern zur Verfügung stellen möchten.

Aufsatz zum Download (PDF):

 
zurück

Bundesgesetzblätter online

Der Bundesanzeiger Verlag stellt hier Bundesgesetzblätter online zur Verfügung: www.bundesgesetzblatt.de