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EU-Datenschutzgrundverordnung - Informationsplattform

07-2018
Ab dem 25. Mai 2018 werden mit der EU-Datenschutzgrundverordnung auch Architekturbüros bald strengeren Datenschutzregeln unterliegen. Es gilt daher genau zu prüfen, ob personenbezogene Daten zu Recht gespeichert wurden und wie mit ihnen umzugehen ist.

Hinweise und Muster für Architekturbüros:
Die Muster können nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden. Zudem können sie die individuelle Beschäftigung mit der neuen Rechtsgrundlage nicht ersetzen. Eventuell ist zusätzlich eine spezifische Rechtsberatung notwendig. Gerade in größeren Büros ist möglicherweise eine externe technisch-organisatorische Unterstützung von außen geboten.

WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass sich die Muster im Laufe der Zeit noch weiter ändern können. Es ist daher sinnvoll, die Website regelmäßig zu besuchen.

Hinweise + Mustervorlagen:
Weitere allgemeine Hilfen finden Sie auch unter:



 
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Bundesgesetzblätter online

Der Bundesanzeiger Verlag stellt hier Bundesgesetzblätter online zur Verfügung: www.bundesgesetzblatt.de