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Architektenkammer

Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

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Haus Sch.

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Foto: Peter Grundmann
Fertigstellung 1996
Haus Sch.
Georgenhof 8 a
17237 Kapin
Das Grundstück galt als unbebaubar. Lässt man die etwa 100 Meter Uferschutzzone unberücksichtigt und zieht auch den an den Grundstücksgrenzen einzuhaltenden 3-Meter-Abstand ab, bleibt vom Baugrundstück ein Dreieck. Exakt diese Fläche bildete jetzt die Gebäudegrundfläche. Das daraus abgeleitet dreieckige Haus ist also bis an die Grundstücksgrenzen gerückt. Nach Süden macht das weinig Probleme, im Gegenteil: Die Linie der Uferschutzzone ist identisch mit der nach Süden ausgerichteten Glasfassade, die auf dem Bild zu sehen ist. Hier an der längsten Fassade des Hauses befinden sich alle Zimmer und haben damit einen unverbaubaren Blick auf den See und die Landschaft.

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Die Planer des Projektes

Architektur:
Peter Grundmann
www.petergrundmann.com