Hinweise zum Urheberrecht: Fotografieren und fotografieren lassen
		
		
		
	
			04-2019
Worauf Architekten im Umgang mit Fotos achten sollten:
Architekten beschäftigen sich häufig mit der Frage, ob und  inwieweit ein von ihnen geplantes Bauwerk bzw. die zugrunde liegende  Planung urheberrrechtlich geschützt sind und welche Ansprüche aus dem  Urhebererrchtsgesetz (UrhG) für Planer bestehen.
	
			Berührungen zum Urheberrecht ergeben sich in der Berufspraxis, aber   auch an anderen Stellen: So sind Architekten regelmäßig auf   qualitätsvolle Architekturfotografie angewiesen, wenn Sie Ihre   Referenzen mit Fotos werblich darstellen wollen.
Wesentliche  Punkte sind dabei zu beachten - einen  aufschlussreichen Aufsatz hat der  Syndikusrechtsanwalt Martin Leuschner  der AK Niedersachsen verfasst, den  wir Ihnen gern zur Verfügung  stellen möchten.
Aufsatz zum Download (PDF): 
	
		 
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