Vorsicht bei Urheber- und Verwertungsrechten von Fotos - Orientierungshilfe für Fotografenverträge
		
		
		
	
			04-2019
Abmahnungen und Klagen von Fotografen, die die unrechtmäßige Verwertung   ihrer Fotos betreffen, werden zunehmend häufiger. Wir raten daher allen   Kammermitgliedern, die Fotografen beauftragen, dringend, im Vorfeld   einen Vertrag mit den Fotografen abzuschließen, der genau regelt, welche   Urheber- und Verwertungsrechte beinhaltet sind.
	
			Wichtige Aspekte sind beispielsweise das unwiderrufliche,  inhaltlich,  zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht der  Vervielfältigung,  Verbreitung, Ausstellung, Vorführung und öffentlichen  Zugänglichmachung  des Bildmaterials zu kommerziellen und  nicht-kommerziellen Zwecken in  unbegrenzter Zahl. Geregelt werden  sollte ebenfalls die Weitergabe und  Unterlizenzierung an Dritte.
Die AK M-V stellt eine Orientierungshilfe zur Verfügung, die auf die   jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann (vielen Dank an die AK   Rheinland-Pfalz).
 
	
		 
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