ONLINE: Der Bauturbo-das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus


17.04.2026
Uhrzeit: 09:30 bis 12.30 Uhr
Ort: Online

Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.

Das Gesetz zum Bauturbo ist als Bestandteil eines 100-Tage-Sofortprogramms der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. In vielen Fällen soll eine langwierige Bauleitplanung entbehrlich werden.
Neben der Einführung des sog. Bauturbo in § 246e BauGB, der ein generelles Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht, enthält das Gesetzespaket weitere wesentliche Erleichterungen: Ausdehnung der Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB und erleichtertes Bauen im planerischen Innenbereich durch die Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB.
Da diese Neuregelungen einen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden darstellen, wird dies durch eine zwingende Zustimmung der Gemeinde kompensiert (§ 36a BauGB). Der Gesetzgeber hat zudem - endlich - praxistaugliche Rechtsgrundlagen für Lärmschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen geschaffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB).


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