ONLINE: Die genehmigungsfähige Planung - Haftung der Architekten und Ingenieure
16.04.2026
Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr
Ort: Online
Der Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.
Ein Architekt / Ingenieur schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung, wenn er mit der Erstellung einer Genehmigungsplanung beauftragt war. Daher muss der Architekt / Ingenieur insbesondere bei Übernahme seines Auftrages genau prüfen, ob er den Planungswünschen seines Auftraggebers nachzukommen vermag und die Planungswünsche durch eine bestandskräftige Baugenehmigung umgesetzt werden können.
Anderenfalls macht sich der Architekt / Ingenieur schadensersatzpflichtig und verdient unter Umständen auch kein Honorar. Der Architekt / Ingenieur muss sich daher sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht der Länder auskennen. Insbesondere spielen die Kenntnisse der Bebaubarkeit in Bezug auf Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Abstandsflächen und Nutzungsmöglichkeiten eine Rolle. Um Haftungsfallen zu vermeiden, sollte nach Möglichkeit ein rechtsgeschäftlicher Risikoausschluss / Haftungsausschluss mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Das Webinar gibt einen Überblick über die Verpflichtung des Architekten / Ingenieurs in der Baugenehmigungsphase.
Themen:
-Erläuterung zu den Voraussetzungen einer dauerhaft genehmigungsfähigen Planung
-Planungswünsche der Auftraggeber und Prüfung anhand des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) durch den Architekten / Ingenieur
-Frage des Nachbesserungsrechts bei fehlender Genehmigungsfähigkeit
-Haftungsfolgen und Schadenspositionen
-Darstellung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis
-Vermeidung von Haftungsfallen (Formulierung eines Risikoausschlusses)
Alle Informationen Programm