ONLINE: 1. und 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum BEG
23.01.2026
Uhrzeit: 09:15 bis 16:45 Uhr, auch andere Termine möglich
Ort: Online
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit insgesamt 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Am 1. Januar 2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle ergeben sich vor allem Änderungen beim Einbau neuer Heizungen. Wesentlich dürfte im Einzelfall, der auch für Bestandsgebäude beschriebene Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65 %. Daneben werden Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden verändert.
Weiterhin gilt die bereits 2023 beschriebene Verschärfung um 25 % für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Planer und Investoren werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.
Seit 2022/2023 wurden eine Reihe von Änderungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Für zu errichtenden Wohn- und Nichtwohnungsbau gibt es eine Förderung zum Klimafreundlichen Neubau und ein hierfür erforderlicher Effizienzhausniveau 40-Standard. Im Altbau gibt es einen neuen Förderbestand eines "Worst-Performance-Building".
Auch für diese Effizienzhausstandards sind Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Anforderungen wesentlich. Diese werden vorgestellt und an zahlreichen Beispielen erläutert.Alle Informationen