Brandschutz im geregelten oder nicht geregelten Sonderbau


19.05.2021
Uhrzeit: 9:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Seevetal

Das Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 6,0 Fortbildungsstunden anerkannt.

Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau ist zu klären, wann für einen abweichenden Tatbestand eine förmliche Abweichungsentscheidung nach § 67 MBO notwendig wird und wann gemäß § 51 MBO eine Erleichterung zu gestatten ist. Zudem ist mit Abweichungen nach § 87a MBO in den Bundesländern verschieden umzugehen, was bei Fachplanern als auch bei Genehmigungsbehörden häufig zur Verunsicherung führt. Das Seminar widmet sich diesem Problemfeld anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand). Außerdem wird diskutiert, inwieweit unter Einsatz von Ingenieurmethoden des Brandschutzes die Festlegung sinnvoller besonderer Anforderungen möglich ist.

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