Wahl zur 8. Wahlperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der AK Sachsen vom 1.11.2026 bis 31.10.2031

News vom 20.02.2026
Die Wahl der aus Vertretern der Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Wahlordnung für die durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen vom 26.10.1994, zuletzt geändert durch die Fassung vom 17.09.2025 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.2025.

Das Wählerverzeichnis für den Bereich der Architektenkammer Sachsen wird in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen sowie in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur persönlichen Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten ausgelegt. Die Wählerverzeichnisse für die Bereiche der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils in den entsprechenden Geschäftsstellen der Architektenkammern ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02.03. – 29.03.2026.

Die Geschäftszeiten der Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes sind: montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weiterhin besteht während der Auslegungszeit für Teilnehmer die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis in einem geschützten Bereich der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de/Wahl) einzusehen. Die erforderlichen Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt.

Das Versorgungswerk fordert hiermit alle Teilnehmer auf, ihre Wahlvorschläge bis zum 27.04.2026, 17:00 Uhr einzureichen und somit Einfluss auf die künftige Gestaltung der Einrichtung und seiner Leistungen zu nehmen. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag wird jedem Teilnehmer persönlich zugesandt. Die Wahl-Ordnung sieht die fristwahrscheinliche Einreichung per Post, als pdf-Datei per E-Mail (versorgungswerk@vwaks.de) oder per Telefax (0351-318 24 20) vor.

 
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