Auswärtige Berufsangehörige
Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens von auswärtigen Berufsangehörigen im Land Mecklenburg-Vorpommern§ 3 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Auswärtige Berufsangehörige
Das Antragsformular finden Sie unter
Antragsformular
Den Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte das Architekten- und Ingenieursgesetzt M-V, die Gebührensatzung, die Beitragssatzung sowie die Berufs- und Hauptsatzung:
Rechtsgrundlagen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
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