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Europäischer Gerichtshof kippt die Verbindlichkeit der Architekten- und Ingenieurhonorare

Am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil (PDF-Dokument, 263.7 KB) verkündet.
Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
Die rechtliche Erstauswertung der Entscheidung finden Sie hier. (PDF-Dokument, 239.5 KB)
Quelle: BAK (www.bak.de)  

 
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Die neue HOAI 2021

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure trat am 01.01.2021 in Kraft.
Sie dient weiterhin als verlässliche Orientierung zur Kalkulation angemessener Honorare.

Die HOAI 2021 steht hier als PDF-Fassung zum Download zur Verfügung: >> hier
oder kann als gedruckte Fassung bestellt werden unter: info@ak-mv.de