ONLINE: 1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum GEG


09.05.2023
Uhrzeit: 9:30 bis 16:45 Uhr
Ort: Online

Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierbei sollte das Niveau des früheren Effizienzhausstandards 55 als öffentlich-rechtliches Anforderungsniveau etabliert werden.
Zwar wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft, jedoch nicht die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einem „echten“ Effizienzhausstandard entsprechend angepasst.

Weiterhin wurde die bisherige Berechnungsmethodik zur Ermittlung des Ertrags von PV-Strom auf die Rechenwege der DIN V 18599-9 angepasst. Leider wurden systematische Unzulänglichkeiten im Gesetz nicht beseitigt. Änderungen ergeben sich auch im Hinblick auf das Modellgebäudeverfahren. Ebenso wird eine Übersicht zu Änderungen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gegeben. Auch für diese Effizienzhausstandards sind Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Anforderungen wesentlich. Diese werden vorgestellt und an zahlreichen Beispielen anschaulich erläutert.

Folgende Schwerpunktthemen werden im Seminar anschaulich behandelt:
  • Vorstellung der wesentlichen Neuerungen für Wohn- und Nichtwohnbau ab 2023 im Überblick
  • Überblick zu den Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude 2023
  • Wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen
  • anlagentechnische und bauliche Optimierungen
  • Beleuchtung und Belüftung
  • Wärmebrücken und Gebäudedichtheit
  • Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
  • Ausblick auf Änderungen in 2024

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