ONLINE: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG)


10.11.2022
Uhrzeit: 9:30 bis 16:45 Uhr
Ort: Online

Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

Am 01.11.2020 ist das „Gebäudeenergiegesetz“ kurz GEG in Kraft getreten. Hierin werden das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Am 01.01.2021 wurden die energetischen Förderungen der KfW und des BAFAs unter einem Dach, und zwar der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zusammengeführt.

Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert.

Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mit geltenden Normen in Bezug genommen.

Alle Informationen
zurück