Die gesetzliche Grundlage für die Eintragung in die Listen der Architektenkammer M-V bildet das Architektengesetz des Landes. Den Eintragungsausschuss beschreibt § 21 des Gesetztes. Architektengesetz
Mitglied werden
Was nötig ist, um in die von der Architektenkammer geführten Listen als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplanber eingetragen zu werden erfahren Sie hier: Mitglied werden