Der Ehrenausschuss entscheidet ein Ehrenverfahren, in dem sich ein Mitglied der Architektenkammer zu verantworten hat, dass sich berufsunwürdig verhalten hat. Berufsunwürdiges Verhalten ist, wenn die in § 2 des Architektengesetzes festgeschriebenen Berufspflichten verletzt wurden.
Ein Ehrenverfahren kann durchgeführt werden, wenn ein Mitglied der Architektenkammer M-V, des Vorstandes, der Aufsichtsbehörde oder eines in das Verzeichnis nach § 4 Abs. 2 Eingetragenen ein solches Verfahren beantragt.
siehe §§ 23, 24, 25 ArchG M-V Vorsitzender: Michael Krug
stellv. Vorsitzender: RA Ingolf Schneidewind
Mitglieder des Ehrenausschusses:
Diana Albert Dipl.-Ing. Architekt
Hinter dem Rathaus 2 18055 Rostock Tel.:0381 877296-11 Fax:0381 877296-20
Architekturbüro Albert und Beyer
Lutz Braun Dipl.-Ing.
Nonnenhofer Straße 19 17033 Neubrandenburg Tel.:0395 36949-911 Fax:0395 36949-919