Struktur der Architektenkammer M-V
Die Organe der Architektenkammer sind
die Vertreterversammlung, als das höchste Organ,
der Vorstand,
der Eintragungsausschuss und der
der Ehrenausschuss.
Den Organen der Architektenkammer können nur Mitglieder angehören. Dieses gilt nicht für die Vorsitzenden des Eintragungsausschusses und des Ehrenausschusses sowie deren Stellvertreter. Die Ausübung der Tätigkeit in einem Organ der Architektenkammer erfolgt ehrenamtlich.
Die Architektenkammer kann neben den Organen Ausschüsse bilden, die der Erfüllung der Aufgaben der Architektenkammer dienen. Die folgenden ehrenamtlichen Ausschüsse bearbeiten die jeweiligen Themenbereiche:
WettbewerbsausschussSchlichtungsausschussAusschuss für Sachverständigenwesen und FortbildungDie vier festangestellten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V:
GeschäftsstelleIn den verschiedenen Regionen des Landes sind Architekten öffentlichkeitswirksam in mehreren Kammergruppen tätig:
KammergruppenDer freiberuflich tätige Rechtsanwalt ist als vertraglich gebundener Justiziar für Rechtsfragen der Architektenkammer zuständig:
Justiziar