Architektenkammer

Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail:

Struktur der Architektenkammer M-V

Die Organe der Architektenkammer sind
die Vertreterversammlung, als das höchste Organ,
der Vorstand,
der Eintragungsausschuss und der
der Ehrenausschuss.

Den Organen der Architektenkammer können nur Mitglieder angehören. Dieses gilt nicht für die Vorsitzenden des Eintragungsausschusses und des Ehrenausschusses sowie deren Stellvertreter. Die Ausübung der Tätigkeit in einem Organ der Architektenkammer erfolgt ehrenamtlich.

Die Architektenkammer kann neben den Organen Ausschüsse bilden, die der Erfüllung der Aufgaben der Architektenkammer dienen. Die folgenden ehrenamtlichen Ausschüsse bearbeiten die jeweiligen Themenbereiche:
Wettbewerbsausschuss
Schlichtungsausschuss
Ausschuss für Sachverständigenwesen und Fortbildung
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Die vier festangestellten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V:
Geschäftsstelle

In den verschiedenen Regionen des Landes sind Architekten öffentlichkeitswirksam in mehreren Kammergruppen tätig:
Kammergruppen

Der freiberuflich tätige Rechtsanwalt ist als vertraglich gebundener Justiziar für Rechtsfragen der Architektenkammer zuständig:
Justiziar

Architektengesetz

Die gesetzliche Grundlage für die Struktur der Architektenkammer M-V und für die Eintragung in eine der Listen, die von der Kammer geführt werden bildet das Architektengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Architektengesetz

Aufsichtsbehörde

Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer und das Versorgungswerk führt das für das Bauberufsrecht zuständige
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesantwicklung M-V
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