Den Organen der Architektenkammer können nur Mitglieder angehören. Dieses gilt nicht für die Vorsitzenden des Eintragungsausschusses und des Ehrenausschusses sowie deren Stellvertreter. Die Ausübung der Tätigkeit in einem Organ der Architektenkammer erfolgt ehrenamtlich.
Die vier festangestellten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V: Geschäftsstelle
In den verschiedenen Regionen des Landes sind Architekten öffentlichkeitswirksam in mehreren Kammergruppen tätig: Kammergruppen
Der freiberuflich tätige Rechtsanwalt ist als vertraglich gebundener Justiziar für Rechtsfragen der Architektenkammer zuständig: Justiziar
Architektengesetz
Die gesetzliche Grundlage für die Struktur der Architektenkammer M-V und für die Eintragung in eine der Listen, die von der Kammer geführt werden bildet das Architektengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Architektengesetz