Architektenkammer

Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

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Liste der Tragwerksplaner

Beantragung der Eintragung in die Liste der
Tragwerksplaner

§ 4a ArchIngG MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV

Die Antragstellung erfolgt formlos. Über die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.


1. In die Architektenliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Architekten, erfüllen die nach der Landesbauordnung M-V § 66 Abs. 2 vorgeschriebenen Voraussetzungen, wenn er eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen kann.

„Eine dreijährige Berufserfahrung ist anzunehmen, wenn der Antragsteller eine ununterbrochene dreijährige Berufstätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre auf dem Gebiet der Tragwerksplanung nachweist und fünf von ihm erstellte und hoheitlich geprüfte Statiken dem Eintragungsausschuss vorlegt.

Eintragungsgebühr. 210,00 Euro


2. Architekten anderer Länderkammern, die in eine Tragwerksplanerliste ihrer Kammer eingetragen sind, können auf Antrag in die Tragwerksplanerliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.

Als Nachweis einzureichen ist eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Heimatkammer aus der hervorgeht, dass der Antragsteller in die dortige Liste der Tragwerksplaner eingetragen ist.

Eintragungsgebühr: 110,00 Euro


Nach Eingang ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid.

Die Gebühr ist in voller Höhe als Vorschuss zu entrichten.

 
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ArchIngG M-V

Das Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Die gesetzliche Grundlage für die Eintragung in die Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bildet das Architekten- und Ingenieurgesetz (ArchIngG M-V) des Landes:
ArchIngG M-V

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und Buchhaltung

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0385-59079-12
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