Eintragung und Mitgliedschaft
Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen?
Sie möchten in der Liste der auswärtigen Berufsangehörigen geführt werden?
Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden?
Auf diesen Seiten finden Sie die Antragsformulare, die wichtigsten Hinweise und die aktuellen Rechtsvorschriften.
Architekten- und Stadtplanerliste
Beantragung der Eintragung
in die Architekten- und Stadtplanerliste § 4 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern
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Auswärtige Berufsangehörige
Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der
Auswärtigen Berufsangehörigen§ 3 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern
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Gesellschaftsverzeichnis
Beantragung der Eintragung in das
Gesellschaftsverzeichnis§§ 13 und 14 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern
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Liste der Brandschutzplaner
Beantragung der Eintragung in die Liste der
Brandschutzplaner§ 4a ArchIngG MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
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Liste der Tragwerksplaner
Beantragung der Eintragung in die Liste der
Tragwerksplaner§ 4a ArchIngG MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
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