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Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
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Eintragung und Mitgliedschaft

Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen?
Sie möchten in der Liste der auswärtigen Berufsangehörigen geführt werden?
Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden?

Auf diesen Seiten finden Sie die Antragsformulare, die wichtigsten Hinweise und die aktuellen Rechtsvorschriften.

Architekten- und Stadtplanerliste

Beantragung der Eintragung
in die Architekten- und Stadtplanerliste

§ 4 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen für die Eintragung in die Architekten- und die Stadtplanerliste

Die Antragsformulare finden Sie unter
 
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Gesellschaftsverzeichnis

Beantragung der Eintragung in das
Gesellschaftsverzeichnis

§§ 13 und 14 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaften
Auswärtige Gesellschaften

Das Antragsformular finden Sie hier
 
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Liste der Brandschutzplaner

Beantragung der Eintragung in die Liste der
Brandschutzplaner

§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)

Das Antragsformular finden Sie unter
 
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Liste der Tragwerksplaner

Beantragung der Eintragung in die Liste der
Tragwerksplaner

§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)

Das Antragsformular finden Sie unter
 
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Juniormitgliedschaft

Beantragung der Eintragung als Juniormitglied
§ 15 Absatz 1 Satz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V), Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten von Juniormitgliedern

Das Antragsformular finden Sie unter
 
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Antrag auf Löschung aus Listen und Verzeichnissen

Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 kann Ihre Eintragung aus den Listen und / oder Verzeichnisssen auf Antrag gelöscht werden.

Das Formular finden Sie hier:
 
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Ausländische Architekturabschlüsse

Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

 

Feststellung der berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren

Prüfungsrichtlinie zur Feststellung der berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren in die Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß  § 4 Absatz 5 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V

Prüfungsrichtlinie zum Download

Ansprechpartnerin

Architektenkammer
Mecklenburg-Vorpommern
Mitgliederverwaltung
und Finanzen

Sabrina Urbschat
Tel. 0385 59079-12
s.urbschat@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Mo-Fr  08:00-13:30 Uhr

Kammerbeitrag

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

ArchIngG M-V

Das Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Die gesetzliche Grundlage für die Eintragung in die Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bildet das Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern:
ArchIngG M-V

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE36 1203 0000 1015 7968 71
BIC: BYLADEM1001