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Infos für Berufseinsteiger

Sie haben gerade ein Studium der Architektur, der Stadtplanung, der Innen- oder Landschaftsarchitektur absolviert und starten in Ihr zweijähriges Berufspraktikum, dann informieren Sie sich hier über die Juniormitgliedschaft.

Sie haben ein Studium der Architektur, der Stadtplanung, der Innen- oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen, beenden zudem Ihr zweijähriges Berufspraktikum und wollen künftig die geschützte Berufsbezeichnung ‚Architekt', ,Innenarchitekt', ,Landschaftsarchitekt' und ,Stadtplaner' führen? - Dann informieren Sie sich hier über die Eintragung als ordentliches Mitglied in die Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer M-V.

Wir gratulieren!
Nun wollen Sie in Ihrem Beruf tätig sein?

Nur wer sich in die Architektenkammer eintragen lässt ist berechtigt, sich ‚Architekt' zu nennen. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern erst nach zwei Jahren Berufserfahrung (zweijähriges Berufspraktikum) mit Nachweisen über die bis dahin geleisteten Tätigkeiten möglich.

Die Begriffe ‚Architekt', ,Innenarchitekt', ,Landschaftsarchitekt' und ,Stadtplaner' sind geschützte Berufsbezeichnungen. Dies bedeutet, dass nicht jeder, der Architektur an einer Hochschule oder Universität studiert hat, sich auch als Architekt bezeichnen darf.

Wer nicht bei einer Architektenkammer als Architekt eingetragen ist, also auch die Berufsbezeichnung ‚Architekt' nicht tragen darf, ist nicht berechtigt, Bauvorlagen für ein Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Die Bauvorlageberechtigung ist in der Landesbauordnung M-V geregelt.

Die Eintragung in die Architektenliste geschieht auf Antrag und setzt voraus, dass Sie Ihren Wohnsitz oder den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Zu den Eintragungsvoraussetzungen gehören weiterhin ein Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Siehe auch Berufs- und Hauptsatzung der AK M-V) und den Nachweis über geleistete Fortbildungen (Siehe auch Fortbildungssatzung der AK M-V).

 
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Ansprechpartnerin

Architektenkammer
Mecklenburg-Vorpommern
Mitgliederverwaltung und Finanzen
Sabrina Urbschat
0385-59079-12
s.urbschat@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Mo-Fr  08:00-13:30 Uhr

Kammerbeitrag

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats