Gutachterverfahren: Bei einem Gutachterverfahren handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag in Form einer Mehrfachbeauftragung an Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Eine Berufpflichtverletzung nach ArchG M-V §2, Pkt. 12 kommt hier nicht in Betracht, da kein Wettbewerb vorliegt. Die Vergütung ist wie bei einem Architekten-Werkvertrag nach der HOAI geregelt. Ein Verstoß gegen das Mindestsatzgebot ist nach ArchG M-V §2, Pkt. 11 eine zu ahndende Berufspflichtsverletzung.
Wenn Sie als Kammermitglied sichergehen wollen, sich berufsordnungsgemäß an Verfahren mit Leistungsvergleich zu beteiligen, hilft Ihnen die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bei der Beurteilung.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Franke.
Kontakt: info@architektenkammer-mv.de
oder: franke@bsf-sn.de
Festgestellt auf der Sitzung des Landeswettbewerbsausschusses AK MV am 29.07.2003
Ulrich Franke
Vorsitzender Wettbewerbsausschuß AK M-V