Wettbewerbe
Hier werden Auslobungen von Wettbewerben veröffentlicht:
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Ergebnisse
Hinweis zur Teilnahme an Wettbewerben
Neben Architektenwettbewerben, die eine Registriernummer durch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erhalten, nahmen Kammermitglieder in der Vergangenheit an sogenannten „Gutachterverfahren", „workshops" und anderen nicht geregelten kompetitiven Verfahren teil, bei denen die Teilnehmer regelmäßig in Konflikt mit den Berufspflichten gerieten.
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Was ist ein Wettbewerb?
Bei einem Wettbewerb handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft im Gegensatz zum zweiseitig-verpflichtenden Gutachterauftrag. Kennzeichnend für den Wettbewerb ist die Auslobung eines Preises (BVerwG, 1999). Die im ArchG M-V §2, Pkt. 12 beschriebenen Verfahrensbedingungen sind nach der VOF §20 und nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens, GRW 1995 erfüllt.
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Grundsätze für Architektenwettbewerbe
Sieben Grundsätze für Wettbewerbe definieren die Voraussetzungen für faire und partnerschaftliche Wettbewerbsverfahren. Diese Kernregeln bauen auf den „Grundsätzen für das Verfahren bei öffentlichen Concurrenzen" von 1867. auf. Kurz gefasst sind die Regelungen bei einem fairen und lauteren Leistungsvergleich:
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Regeln für Regionale Wettbewerbe
Als Ergänzung zu den „Sieben Grundsätzen für Wettbewerbe" dienen die Regeln zur Durchführung fairer und partnerschaftlicher sogenannter „kleiner" Wettbewerbsverfahren. Insbesondere gelten die Regeln für Architektenwettbewerbe im Rahmen der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Architektenwettbewerbe erhalten das Gütesiegel der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, wenn folgende Wettbewerbsregeln beachtet sind:
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