Für alle ab dem Inkrafttreten vereinbarten Leistungen der Architekten und Ingenieure gilt ab dem 18.08.2009 die Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI). Die bis dahin geltende Fassung der HOAI bleibt weiter auf Leistungen anwendbar, die vor Inkrafttreten der HOAI vereinbart worden sind.
Neuregelungen der HOAI - eine Zusammenfassung
Die Rechtsanwälte Thomas Lübcke und Christof Geldmacher stellen hier ihr kompaktes und gut verständliches Vortragsskript zum Thema Neuregelungen der HOAI zur Verfügung. Es dürfte insbesondere für diejenigen Architekten von Interesse sein, die bislang noch keine Gelegenheit gefunden haben, sich mit der HOAI 2009 zu beschäftigen.
Vortragsskript
mehr Informationen zur neuen HOAI finden Sie unter:
www.dabonline.de