Rechtsberatung für Mitglieder
Der Justiziar der Architektenkammer M-V bietet Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung an. Sollten Sie diese in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Henning Irmler
Irmler & Coll. Rechtsanwälte
Heinrich-Mann-Straße 15
19053 Schwerin
RAIrmler@IN-Recht.de0385 59360-0
Die neue HOAI
Die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) trat am 18.08.2009 in Kraft.
Jetzt können Sie die HOAI in gedruckter Form für 4,- € zuzüglich Versandkosten hier bestellen.
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Aktuelle Rechtssprechung
Rechtsanwalt Björn Schugardt ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Funktion des Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses für die Architektenkammer M-V tätig.
Mit den folgenden Beiträgen schreiben RA Björn Schugardt und andere Anwälte für unsere Reihe zu Themen der aktuellen Rechtssprechung zum Architektenrecht.
Achtung Kopplungsverbot!In dem jüngst am 17. Dezember 2009 veröffentlichtem Urteil hatte das OLG Frankfurt,
Az. 3 U 247/08 über die Frage, ob ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot
des Art. 10 § 3 MRVG vorliegt, zu entscheiden. Diese Vorschrift verbietet Vereinbarungen, wonach ein Grundstückserwerber bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerkes die Leistung eines bestimmten Architekten und Ingenieurs in Anspruch nehmen muss.
Die Folge eines solchen Gesetzesverstoßes ist die Nichtigkeit der Bindungsvereinbarung.
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Keine unbeschränkte Haftung des Bauüberwachers für Planungsfehler!Am 27. November 2008, Az. VII ZR 206/06 hat der BGH die bislang höchst streitige Frage entschieden, ob der nur mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt gegenüber dem Bauherren den Einwand des Mitverschuldens bei mängelursächlichen Planungsfehlern erheben kann.
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Haftung des Architekten für BauüberwachungsfehlerIn einem von dem OLG Rostock mit Urteil vom 11. November 2008, Az. 4 U 27/06 zu entscheidenden Fall war streitig, ob der beklagte Architekt für verschiedene Baumängel wegen mangelhafter Erfüllung seiner Bauüberwachungspflichten haftbar gemacht werden kann.
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BGH zur Zulässigkeit von ZeithonorarvereinbarungenBisher bestand Streit, ob die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit Stundenhonorare für Architekten- und Ingenieurleistungen nur in den von der HOAI vorgesehenen Ausnahmefällen und zu den in den § 6 vorgegebenen Stundensätzen wirksam vereinbaren können.
Dieser einschränkenden Sichtweise hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 17. April 2009, Az. VII ZR 164/07 eine klare Absage erteilt.
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Neuregelungen der HOAI
Die Rechtsanwälte Thomas Lübcke und Christof Geldmacher stellen hier ihr kompaktes und gut verständliches Vortragsskript zum Thema Neuregelungen der HOAI zur Verfügung. Es dürfte insbesondere für diejenigen Architekten von Interesse sein, die bislang noch keine Gelegenheit gefunden haben, sich mit der HOAI 2009 zu beschäftigen.
Vortragsskript
Streit um Stundenhonorar
BGH klärt BeweislastNicht selten kommt es zum Streit, wenn der Auftraggeber Stundenhonorarrechnungen kürzt, mit der Behauptung, diese abgerechneten Zeiten seien übersetzt und nicht notwendig gewesen. Hier stellt sich die Frage, wer, was im Prozess darlegen und ggf. beweisen muss.
Dies hat der BGH mit Urteil vom 17. April 2009, Az. VII ZR 164/07 klargestellt.
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