Der Justiziar der Architektenkammer M-V bietet Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung an. Sollten Sie diese in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an:
Die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) trat am 18.08.2009 in Kraft. Jetzt können Sie die HOAI in gedruckter Form für 4,- € zuzüglich Versandkosten hier bestellen.
Rechtsanwalt Björn Schugardt ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Funktion des Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses für die Architektenkammer M-V tätig. Mit den folgenden Beiträgen schreiben RA Björn Schugardt und andere Anwälte für unsere Reihe zu Themen der aktuellen Rechtssprechung zum Architektenrecht.
Achtung Kopplungsverbot! In dem jüngst am 17. Dezember 2009 veröffentlichtem Urteil hatte das OLG Frankfurt, Az. 3 U 247/08 über die Frage, ob ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot des Art. 10 § 3 MRVG vorliegt, zu entscheiden. Diese Vorschrift verbietet Vereinbarungen, wonach ein Grundstückserwerber bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerkes die Leistung eines bestimmten Architekten und Ingenieurs in Anspruch nehmen muss. Die Folge eines solchen Gesetzesverstoßes ist die Nichtigkeit der Bindungsvereinbarung.
Keine unbeschränkte Haftung des Bauüberwachers für Planungsfehler! Am 27. November 2008, Az. VII ZR 206/06 hat der BGH die bislang höchst streitige Frage entschieden, ob der nur mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt gegenüber dem Bauherren den Einwand des Mitverschuldens bei mängelursächlichen Planungsfehlern erheben kann.
Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler In einem von dem OLG Rostock mit Urteil vom 11. November 2008, Az. 4 U 27/06 zu entscheidenden Fall war streitig, ob der beklagte Architekt für verschiedene Baumängel wegen mangelhafter Erfüllung seiner Bauüberwachungspflichten haftbar gemacht werden kann.
BGH zur Zulässigkeit von Zeithonorarvereinbarungen Bisher bestand Streit, ob die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit Stundenhonorare für Architekten- und Ingenieurleistungen nur in den von der HOAI vorgesehenen Ausnahmefällen und zu den in den § 6 vorgegebenen Stundensätzen wirksam vereinbaren können. Dieser einschränkenden Sichtweise hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 17. April 2009, Az. VII ZR 164/07 eine klare Absage erteilt.
Die Rechtsanwälte Thomas Lübcke und Christof Geldmacher stellen hier ihr kompaktes und gut verständliches Vortragsskript zum Thema Neuregelungen der HOAI zur Verfügung. Es dürfte insbesondere für diejenigen Architekten von Interesse sein, die bislang noch keine Gelegenheit gefunden haben, sich mit der HOAI 2009 zu beschäftigen. Vortragsskript
Streit um Stundenhonorar BGH klärt Beweislast Nicht selten kommt es zum Streit, wenn der Auftraggeber Stundenhonorarrechnungen kürzt, mit der Behauptung, diese abgerechneten Zeiten seien übersetzt und nicht notwendig gewesen. Hier stellt sich die Frage, wer, was im Prozess darlegen und ggf. beweisen muss. Dies hat der BGH mit Urteil vom 17. April 2009, Az. VII ZR 164/07 klargestellt.
Sachwalterhaftung des Architekten Der Bundesgerichtshof hatte mit jüngstem Urteil vom 23. Juli 2009, Az. VII ZR 134/08 darüber zu entscheiden, ob sich ein auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommener Architekt auf die Einrede der Verjährung berufen kann.
Der Bundesanzeiger Verlag stellt hier Bundesgesetzblätter online zur Verfügung: www.bundesgesetzblatt.de
Die neue HOAI
Die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) trat am 18.08.2009 in Kraft. Umfangreiche Infos zur neuen HOAI finden Sie unter: www.dabonline.de
HOAI bestellen
Jetzt können Sie die HOAI in gedruckter Form für 4,- € zuzüglich Versandkosten bei uns bestellen.