Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Die Architekten der Kammergruppe Greifswald begrüßen generell die Absicht, die
Gestaltungssatzung Innenstadt neu zu fassen. Auch wir sind der Ansicht, dass eine
Verfremdung des historischen Stadtbildes durch das Zulassen moderner Formen nicht mehr zu befürchten ist. Wir denken darüber hinaus, dass im Gegenteil moderne Architektur das Stadtbild bereichern kann.
Neue Bauten sollten in einer Formensprache errichtet werden, die erkennbar der heutigen Zeit entspricht. Eine Stadt ist nie zu Ende gebaut. Immer wieder wird sie sich neuen Trends anpassen müssen. Neue Trends fordern neue bauliche Lösungen heraus. Neue bauliche Lösungen bedürfen neuer baulicher Ausdrucksformen.
Die Beschränkung von Gestaltungsmitteln für Neubauten in der Gestaltungssatzung steht diesem Anspruch entgegen und kann sogar dazu führen, dass Gebäude entstehen, die zwar der Gestaltungssatzung entsprechen, aber jeglicher architektonischer Qualität beraubt sind. Festlegungen, die bei historischen Gebäuden richtig und sinnvoll sind, können bei der Gestaltung von Neubauten hinderlich sein. Beispielsweise ist uns unverständlich, warum Balkone und Loggien generell nicht zulässig sein sollen. Warum sollen neben Lochfassaden Fassadengestaltungen mit Metall-Glaskonstruktionen zulässig sein, nicht aber Holz-
Glaskonstruktionen, Nur-Glas-Konstruktionen oder Glasfassaden mit Solarpaneelen? Warum sollen Schaufenster in Obergeschossen verboten werden, obwohl auch bei historischen Gebäuden solche vorhanden sind? Warum soll die Verwendung anderer Materialien als Glattputz für die Gestaltung der Fassaden nicht möglich sein? Diese Aufzählung könnte fortgesetzt werden.
Unser Fazit:
Der Entwurf der Gestaltungssatzung ist in Bezug auf Neubauten zu eng gefasst. Wir schlagen deshalb vor, den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung auf Bestandsgebäude zu beschränken. Die Errichtung von Neubauten in der Innenstadt sollte jedoch nicht dem Selbstlauf überlassen werden. Für die Bewertung der architektonischen Qualität der Neubauten und ggf. Einflussnahme auf deren Gestaltung schlagen wir die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vor, der mit Fachleuten besetzt ist und in dem fachliche Fragen kompetent und sachlich
diskutiert und abgewogen werden können. Ein solcher Gestaltungsbeirat sollte vor den Bauauschuss geschaltet sein. Mitglieder dieses Gestaltungsbeirates könnten neben Fachkollegen aus den Ämtern Kollegen der Architektenkammer und hier insbesondere die Kollegen unserer Kammergruppe sein, die rotierend hinzugezogen werden könnten. Auf diese Weise würde die Arbeit in den Fachämtern unterstützt, Entscheidungsfindungen erleichtert werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf verweisen, dass unsere Stadt mit der Denkmalbereichsverordnung und dem Rahmenplan Innenstadt bereits Regularien zur Einflussnahme an der Hand hat.
Darüber hinaus sollte bei der Neufassung der Gestaltungssatzung folgendes bedacht werden:
- Die Entwicklung einer Stadt und ihres Stadtbildes erfolgt immer im globalen Kontext. In Anbetracht der Klimaerwärmung und der Endlichkeit fossiler Brennstoffe ist der Einsatz moderner Haustechnik, wie z.B. Solar- oder Windkraftanlagen, auch in historisch gewachsenen Städten unabdingbar. Der Einsatz dieser Techniken wird allein aus wirtschaftlichen Gründen zukünftig zunehmen.
Die Gestaltungssatzung sollte offen sein für neue Haustechniken und diese nicht in die Hinterhöfe verdammen. Technische Anlage, z.B. Solaranlagen, können bei gestalterischer Integration das Erscheinungsbild von Dächern und Fassaden bereichern. Warum sollen sie dann nicht im öffentlichen Raum zu sehen sein?
- Die Farbigkeit von Webeanlagen sollte immer auf die jeweilige Fassadenfarbigkeit bezogen werden. Den generellen Ausschluss einzelnen Farben halten wir, auch infolge unserer diesbezüglichen Erfahrungen der vergangenen Jahre, für überflüssig. Wir verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass Werbeanlagen generell genehmigungspflichtig sind und im Zuge des Genehmigungsprozesses Einfluss auf die Farbigkeit genommen werden kann.
- Ausnahmen von der Gestaltungssatzung müssen immer möglich sein, wenn die Befundlage in einem historischen Gebäude oder in einem historischen Kontext Gestaltungen erfordert, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen.
Dipl.-Ing. Ines Yitnagashaw
Kammergruppensprecherin
Kammergruppe Greifswald
Architektenkammer M-V
Gestaltungssatzung für die Greifswalder Innenstadt
Begründung der Neufassung
Entwurf der Neufassung