Was bringt Ihnen ein Architektenwettbewerb?
Ein Wettbewerb bündelt eine breite Palette verschiedener Lösungsansätze, motiviert die beteiligten Architekten und verschafft dem Bauherrn neue, ungeahnte Erkenntnisse über sein Vorhaben.
Eine Untersuchung der Architektenkammer Baden?Württemberg belegt, dass die ersten Preisträger bei Architektenwettbewerben im Vergleich zu anderen Teilnehmern, durchschnittlich sechs bis acht Prozent Einsparungen des Bauvolumens erwirtschaften, Die Kosten für das gesamte Ver- fahren betragen dagegen im Schnitt ein bis zwei Prozent der Baukosten. Summa summarum: es rechnet sich.
(aus BDA: Lösungen, Broschüre 2000)
Wer unterstützt Sie bei Architektenwettbewerben?
Die Berater des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer fördern alle Wettbewerbe nach GRW 95 im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Berater sind im Wettbewerbs- wesen erfahren, für 5 Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie sind kompetente Ansprech- partner für den Auslober bei Fragen zu Wettbewerbsart, Auslobungen, Teilnehmerkreis, Preis- richtern und Wettbewerbsbetreuern und Festsetzungen zu Preissummen und Vergütungen. Der Wettbewerbsausschuss prüft eingereichte Auslobungsunterlagen auf Ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe und erteilt in diesem Fall 1 durch die Vergabe einer Registriernummer die Freigabe des Verfahrens.
Wettbewerbsarten
Sie haben die Wahl
Für Ihr Vorhaben in den Bereichen Landschaftsplanung, Städtebau, Innenraumgestaltung und Gebäudeplanung wählen Sie zwischen unterschiedlichen Verfahren:
Ideenwettbewerb Hier werden grundsätzlich unterschiedliche Ideen für die Lösung einer Aufgabe bei nicht fest umrissenem Programm angestrebt. Es können auch die Teilnehmer für ein zweite Stufe mit beschränkter Teilnehmerzahl ermittelt werden.
Realisierungswettbewerb Diesem liegt ein fest umrissenes Programm zugrunde.
Er liefert die optimierte Planung für die Realisierung eines Projektes.
Beide Verfahren und noch andere in den GRW 95 definierte können ausgeschrieben werden als
Beschränkter Wettbewerb bei dem bestimmte Architekten zur Teilnahme aufgefordert werden, oder als
Offener Wettbewerb Die Zahl der zugelassenen Teilnehmer ist dann unbegrenzt. Jeder Architekt, der die von den Architektenkammern definierten beruflichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich beteiligen. Von öffentlichen Auslobern ist dabei die EG - Dienstleitungsrichtlinie 92 / 50 zu beachten.
Ein Wettbewerb bringt zweifache Lösung zu einem Preis: den richtigen Partner und die richtige Lösung.
Mehr zu den Vorteilen von Architektenwettbewerben erfahren Sie in den GRW 95 oder in der Broschüre des Bund Deutscher Architekten "Was bringt Ihnen ein Architektenwettbewerb? Lösungen". Die Broschüre können Sie kostenfrei bestellen unter
kontakt@bda-bund.de