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Ablauf der Initiative

Im Folgenden wird der Ablauf der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" dargestellt.
Es handelt sich um eine Empfehlung. Wesentliche Abweichungen sollten dem Ministerium allerdings zu Beginn des Verfahrens (1. Phase) mitgeteilt werden, um einen wechselseitigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.

1. Phase: Vorbereitung der Teilnahme an der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt"
In einer 1. Phase entscheiden die Gemeinden unter Beratung des Ministeriums über ihre Teilnahme an der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt". Dazu erhalten alle Gemeinden mit einem innerstädtischen Sanierungs- oder sonstigem Fördergebiet ein Informationsschreiben des Ministeriums. Parallel dazu werden auf der Homepage des Ministeriums entsprechende Informationen eingestellt, aus denen für die interessierten Bürger u.a. die für eine Förderung in Betracht kommenden innerstädtischen Sanierungs- und Fördergebiete zu ersehen sind.

Die teilnehmenden Gemeinden sollten folgende Unterlagen zusammenstellen:
· Beschreibung des Grundstückes (Größe, Lage, städtebauliche Einbindung, direktes Umfeld)
· Photo und Lageplan des Grundstücks
· Eigentümer (wenn nicht Gemeinde: Verfügbarkeit) und ungefährer Kaufpreis des Grundstücks
· Baurechtliche Vorgaben, Anforderungen des Rahmenplans und Vorstellungen der Gemeinde zur Bebauung
· Angabe eines Bauwilligen, der sein ernsthaftes Interesse an einer Teilnahme bekundet hat
· Angaben zur gewünschten Nutzung.

Diese Vorbereitungsphase sollte von einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung in der Gemeinde begleitet werden, um die Ziele der Initiative bekannt zu machen und ernsthaft interessierte Bauwillige zu ermitteln. Für diesen Zweck stellt das Ministerium eine PowerPoint-Präsentation zur Verfügung. Gibt es für ein Grundstück mehrere Interessenten, sollte die Gemeinde sich für einen Bauwilligen entscheiden, mit dem sie den Planungsprozess durchführt.

2. Phase: Erstellung einer Studie durch drei Architekten
Der Bauwillige beschreibt seine Vorstellungen und Wünsche in einer Aufgabenstellung. Dabei kann er sich der Beratung durch den Sanierungsträger und den Rahmenplaner bedienen. Die Aufgabenstellung kann eine maximale Bausumme bestimmen. Anschließend wählt die Gemeinde drei Architekten aus, die in die Architektenliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und zur Teilnahme an dem Verfahren bereit sind. Die Gemeinde kann den Bauwilligen in die Auswahlentscheidung einbeziehen. Für diese Auswahl sind mehrere Wege denkbar: Zunächst kann die Gemeinde über die Homepage der Architektenkammer (sowie zusätzlich über ihr Mitteilungsblatt) zur Teilnahme aufrufen und unter den Bewerbern das Los entscheiden lassen. Daneben ist es auch möglich, dass die Ge-meinde drei ihr besonders geeignet erscheinende Architekten benennt. Die Gemeinde kann diese beiden Möglichkeiten auch kombinieren (Aufruf zur Teilnahme; Auswahl durch die Gemeinde nach bestimmten Kriterien).

Auf der Grundlage der Aufgabenstellung und eines Kontaktgespräches zwischen Bauwilligem und Architekten erarbeiten diese eine Studie. Diese besteht aus
· Grundriss
· Schnitten
· Ansichten
· Lageplan
· Isometrie/Perspektive
· Kostenschätzung

Vorzulegen sind zwei DIN A 3-Blätter im Maßstab 1:200.

3. Phase: Auswahl einer Studie durch den Bauwilligen
Die Architekten stellen dem Bauwilligen ihre Studie vor. Unter Beratung durch die Gemeinde, den Sanierungsträger, den Rahmenplaner und einen Vertreter der Architektenkammer (Regionalgruppe) wählt der Bauwillige diejenige Studie aus, die er umsetzen möchte.

4. Phase: Erstellung einer Entwurfsplanung durch den ausgewählten Architekten
Der Architekt, dessen Studie der Bauwillige ausgewählt hat, erarbeitet auf deren Grundlage eine Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung (Maßstab 1:100).

5. Phase: Weitere Planung und Ausführung

Der Bauwillige beauftragt den von ihm in der 3. Phase ausgewählten Architekten mit der weiteren Planung und Ausführung.

6. Phase: Auswertung und Dokumentation
Die Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" will mit modellhaften Projekten weitere Bauherren zur Nachahmung anregen und so die Vorteile des innerstädtischen Wohnens im öffentlichen Bewusstsein noch stärker verankern. Die Initiative ist deshalb auf eine möglichst breite Öffentlichkeitswirkung angelegt. Folglich ist die nachträgliche Dokumentation und Verbreitung der realisierten Beispiele (und auch überzeugender nicht realisierter) ein wesentliches Element. Dazu ist an eine Wanderausstellung und eine Broschüre gedacht. Die teilnehmenden Gemeinden sollten sich deshalb in der Fördervereinbarung mit dem Bauherren die Nutzungsrechte für Fotos etc. vorbehalten. 

Infobroschüre

Lückenbebauung in Schwerin
Informationen zur Initiative Neues Wohnen in der Innenstadt finden Sie hier in dieser Infobroschüre als Download:

Infobroschüre

Lückenbebauungen

Hier steht eine Präsentation von gelungenen Lückenbebauungen als Download zur Verfügung:
Lückenbebauungen